AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Outdoorchef Austria GmbH ("AGB")


1. ALLGEMEINES

 

Outdoorchef Austria GmbH, Handelskai 94-96/23rd & 24th floor, Millennium Tower, 1200 Wien, Österreich, (nachfolgend "OUTDOORCHEF") entwickelt, produziert, importiert und verkauft Grillgeräte, Zubehör und Ersatzteile (nachfolgend „Produkt“ oder „Produkte“) an Kunden in Österreich. Diese AGB finden auf die zwischen OUTDOORCHEF und ihren Kunden abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung und sind gültig ab dem am Ende dieser AGB angegebenen Datum. Sie ersetzen sämtliche vorangegangenen Versionen.

Allfällige Allgemeine Geschäfts- resp. Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur dann Wirkung, wenn sie von OUTDOORCHEF ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

OUTDOORCHEF kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (online) bekannt gegeben. Es gelten dann jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB.

Diese AGB gelten sowohl für Geschäfte mit Kunden, die Verbraucher iSd § 1 KSchG sind (im Folgenden als «Verbraucher» und Geschäfte mit diesen als «Verbrauchergeschäfte» bezeichnet), als auch Kunden, die nicht als Verbraucher iSd § 1 KSchG, sondern als Unternehmer zu qualifizieren sind (im Folgenden als «Unternehmer» oder «Geschäftskunden» und Geschäfte mit diesen als «Unternehmergeschäfte» oder «Geschäfte mit Geschäftskunden» bezeichnet). Sofern im Folgenden einzelne Bestimmungen nur für eine dieser Kundengruppen zur Anwendung kommen, ist dies jeweils durch einen entsprechenden Hinweis bei der jeweiligen Bestimmung angegeben. Sofern nicht anders angegebene, gelten Bestimmungen dieser AGB für beide Kundengruppen.

Die Vertragssprache ist Deutsch.


2. BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG

2.1 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Alle Angebote von OUTDOORCHEF (etwa in Katalogen, Preislisten, Bestelllisten, Onlineshop, etc.) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Vertrags- bzw. Kaufangebot zu legen.

Die Produkte werden vom Kunden bei OUTDOORCHEF schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestellt. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB. Die Bestellung gilt als Angebot des Kunden an OUTDOORCHEF. OUTDOORCHEF bestätigt den Erhalt des Angebots/der Bestellung, was jedoch noch keine Annahme darstellt. OUTDOORCHEF prüft, ob das Produkt verfügbar ist. Das Produkt wird im Falle einer Verfügbarkeit an den Kunden versandt. Mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung oder der Vornahme des Versandes des Produktes gilt das Angebot des Kunden seitens OUTDOORCHEF als angenommen.

Getätigte Bestellungen sind für den Kunden bis zu einer allfälligen Ablehnung durch OUTDOORCHEF verbindlich. Bei Verbrauchergeschäften wird OUTDOORCHEF soweit möglich eine Ablehnung innerhalb von 5 Werktagen dem Kunden mitteilen. Wo nicht anders vermerkt oder gesetzlich vorgesehen (wie etwa gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern), gibt es keinerlei Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechte des Kunden.

Allfällige Abweichungen der OUTDOORCHEF-Bestätigung von der Bestellung des Kunden sind vom Kunden, der kein Verbraucher ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Zugang der OUTDOORCHEF-Bestätigung zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der OUTDOORCHEF-Bestätigung enthaltenen Bedingungen vom Geschäftskunden als angenommen.

2.2 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG FÜR UNSEREN CONSUMER E-SHOP (B2C) DURCH VERBRAUCHER
Dieser Vertragspunkt findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern Anwendung:

Der Kunde trifft seine Auswahl im OUTDOORCHEF Onlineshop und macht OUTDOORCHEF mittels Abschluss der Bestellung eine Offerte bezüglich des gewählten Produktes. Die Einzelheiten und Spezifikationen des Produkts sind jeweils auf der Produktseite angegeben.

Der Kunde kann Produkte aus der Produktauswahl des Onlineshops zunächst unverbindlich in einen Warenkorb des Onlineshops legen. Der Inhalt des Warenkorbs kann durch Klick auf das Feld «Warenkorb» jederzeit eingesehen werden. Der Kunden kann Produkte aus dem Warenkorb auch wieder entfernen. Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle notwendigen und im Bestellformular des Onlineshops als Pflichtfelder bezeichnete Angaben ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder kann OUTDOORCHEF der Bestellung aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhält der Kunde eine Fehlermeldung. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der Kunde direkt im Zuge des Bestellvorganges. Eine Bestellung ist nur bei ausdrücklicher Annahme dieser AGB möglich. Durch Klick auf den Button «Zahlungspflichtig bestellen», «Kostenpflichtig bestellen» oder ähnlich ist die Bestellung abgeschlossen und für den Kunden verbindlich. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber auf der Website informiert. Wenn die Bestellung bei uns eingelangt ist, wird der Kunde über die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt. Diese Verständigung stellt unsererseits noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar (siehe Punkt 2.1.).

Der Kunde ist an seine Bestellung 5 Werktage ab Zugang dieser Bestellung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) bleibt davon unberührt.

Der Kaufvertrag wird von uns für Kunden, die über ein Kundenkonto verfügen, gespeichert und ist für den Kunden über sein Kundenkonto im Onlineshop zugänglich. Bei Kunden, die als Gast, ohne Registrierung eines Kundenkontos bestellen, wird der Vertragstext nicht gespeichert und kann nach Abschluss der Bestellung nicht mehr abgerufen werden. Zur Aufbewahrung kann der Kunde die Bestellbestätigung nach Vertragsschluss drucken.

Die im OUTDOORCHEF Onlineshop aufgelisteten Produkte, sowie deren Abbildungen, Angaben und Maßbeschreibungen sind unverbindlich und können gelegentlich von den effektiven Produkten abweichen.

3. LIEFERUNG UND LEISTUNG

Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Österreichs. Wenn nicht anders vereinbart oder bei einem Produkt angegeben, erfolgt der Versand ab Lager OUTDOORCHEF innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Versand. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Versandfrist mit Eingang des Betrages auf unserem Bankkonto. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten wird auf der jeweiligen Produktseite hingewiesen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von OUTDOORCHEF angegebenen Liefertermine nicht verbindlich sind; abweichende Lieferzeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten, sofern nicht im Einzelfall Anderes vereinbart ist.

Umfasst eine Bestellung mehrere Produkte, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versendet OUTDOORCHEF die Produkte - sofern nicht Anders vereinbart - in einer einzigen Sendung. Diesfalls gilt für die gesamte Bestellung die Lieferzeit desjenigen Artikels mit der längsten Lieferzeit. Zusätzliche Versandkosten fallen dann nicht an.

3.1 TEILLIEFERUNGEN
OUTDOORCHEF behält sich das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor, sofern mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 TRANSPORTKOSTEN / -SCHÄDEN
OUTDOORCHEF verrechnet zusätzlich zu den angegebenen Preisen die für Verpackung und Versand anfallenden Kosten sowie Mehrkosten für Spezialbehandlungen und allfällige Zusatzoptionen in der Vormontage, Aufstellung und Lieferung. Diese Kosten werden dem Kunden vor der Bestellung soweit möglich offen ausgewiesen und separat verrechnet.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung: In jedem Fall trägt der Kunde die Gefahr der Lieferung. Eine Haftung durch OUTDOORCHEF für Lieferschäden insbesondere für Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung bzw. falscher Wahl des Transportmittels ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche aus Lieferschäden wie zum Beispiel aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung. Der Geschäftskunde darf die Annahme von Lieferungen mit Transportschäden nicht verweigern, sondern hat solche unter Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur sowie OUTDOORCHEF umgehend anzuzeigen. Der Kunde hat Beanstandungen betreffend Transportschäden oder Mengenabweichungen der OUTDOORCHEF innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anlieferung der bestellten Produkte schriftlich unter Beilage von Dokumentations-Fotos mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

3.3 RÜCKSENDUNGEN / RETOUREN
Diese Bestimmungen finden ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung: OUTDOORCHEF nimmt ausschließlich Fehllieferungen und fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (z.B. Preisauszeichnungen) zurück. Eine Rücknahme oder ein Austausch von Produkten ist nur innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt durch den Kunden möglich, resp. gemäß spezieller Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von OUTDOORCHEF. Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe einer Retouren-Auftragsnummer seitens OUTDOORCHEF. Der Kunde kann Produkte ausschließlich an die in der jeweiligen Retouren-Genehmigung von OUTDOORCHF angegebene Anschrift und Empfänger retournieren. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (z.B. Lieferschein) seitens des Kunden vermerkt werden. Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden von der Gutschrift an den Kunden in Abzug gebracht.

Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Kunden ist OUTDOORCHEF berechtigt, die Produkte unfrankiert an den Kunden zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen Unkostenanteil von minimal EUR 70,- und maximal 10% des Rechnungsbetrags zu verrechnen.

3.4 ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung: Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen spätestens mit der Aufgabe zum Versand durch OUTDOORCHEF auf den Kunden über.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern Anwendung: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der versendeten Produkte geht auf den Kunden über, wenn diese an den Kunden oder einen vom Kunden bestimmten Dritten, abgeliefert werden.

3.5 RÜCKTRITTSRECHT VON OUTDOORCHEF
Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung: OUTDOORCHEF ist berechtigt, bis zur Kaufpreiszahlung durch den Kunden entschädigungslos von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen. Die Qualifizierung der Kreditwürdigkeit des Kunden liegt im ausschließlichen Ermessen von OUTDOORCHEF.

3.6 RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS
Diese Bestimmungen dieses Punktes finden ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern Anwendung:
Kunden, die Verbraucher sind, können 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde OUTDOORCHEF mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Produkte statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Produkte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Nach Erhalt der Rücktrittserklärung wird OUTDOORCHEF Rücksendeanschrift und -empfänger in Österreich bekannt geben, an den die Produkte spätestens binnen vierzehn Tagen ab Bekanntgabe zurückzusenden oder zu übergeben sind. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von OUTDOORCHEF ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Produkte Zubehör fehlt.

Über die näheren Bedingungen und Folgen des Widerrufs informiert OUTDOORCHEF mittels separater Widerrufsbelehrung.

Für Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht).

3.7 EIGENTUMSVORBEHALT
OUTDOORCHEF behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Zustimmung von OUTDOORCHEF nicht zulässig.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung: Der Kunde tritt hiermit an OUTDOORCHEF zur Sicherung deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsprodukten, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurden, ab. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den weiteren Käufer von dieser Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Kunde an OUTDOORCHEF die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von OUTDOORCHEF hinzuweisen und OUTDOORCHEF unverzüglich zu verständigen.

4. KAUFPREISE

OUTDOORCHEF verkauft die Produkte zu den in den jeweiligen Preislisten oder im Onlineshop oder ähnlichen Publikationen angeführten Preisen und Konditionen, wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben. Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben, sind jedoch exklusive der Versandkosten oder sonst mit dem Versand verbundener Spesen, welche dem Kunden vor Bestellung gesondert ausgewiesen und verrechnet werden.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung und geht dem vorherigen Absatz vor: Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise ab Werk bzw. ab Lager OUTDOORCHEF zzgl. Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung, gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist OUTDOORCHEF berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder anderen von OUTDOORCHEF akzeptierten Zahlungsarten, wie jeweils im Webshop, in Preislisten, Katalogen oder in Angeboten von OUTDOORCHEF angegeben. Die Bezahlung erfolgt mit dem Abschluss der Bestellung.

Falls die Option "Bezahlung gegen Rechnung" möglich ist, gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat die gelieferten Produkte innerhalb 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen.

Zahlungen sind ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden.

Allenfalls im Einzelfall eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen
Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung:
Der Kunde ist weder zu Teilzahlungen berechtigt, noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Weiter ist der Kunde nicht befugt, allfällige Gegenforderungen zu verrechnen.

OUTDOORCHEF behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.

6. ZAHLUNGSVERZUG

Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist gelangt der Besteller ohne weitere Mitteilungen in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins verrechnet.

OUTDOORCHEF ist berechtigt, eine Mahngebühr von EUR 40,- pro Mahnung an den Kunden zu erheben. Der Kunde hat weiters die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu tragen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Bei Zahlungsverzug ist OUTDOORCHEF berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis zum Eingang der offenen Zahlung(en) zurückzubehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Die nachfolgenden Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden nur dann Anwendung, sofern OUTDOORCHEF mit dem Kunden nicht schriftlich eine anderslautende Regelung außerhalb dieser AGB getroffen hat.

7.1 GEWÄHRLEISTUNG
OUTDOORCHEF gewährleistet dem Kunden ausschließlich die Mängelfreiheit der Produkte im Sinne von §§ 922ff ABGB. Für vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet OUTDOORCHEF nur, sofern OUTDOORCHEF jene ausdrücklich und schriftlich zugesichert oder akzeptiert hat.

Geringfügige zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch solche Mängel, die aus unsachgemäßer Anwendung, nicht von OUTDOORCHEF bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von OUTDOORCHEF angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material oder Bestandteile zurückzuführen sind. OUTDOORCHEF haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Im Übrigen gelten für Verbraucherkunden die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen zwei Jahre ab Übernahme der Produkte. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können unter den in Punkt 16. genannten Kontaktdaten angebracht werden.

Die folgenden ergänzenden Bestimmungen finden nur auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung und gehen den vorherigen Regelungen insoweit vor:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Produkte besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gem. Punkt 3.4. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der vorgenannten Frist.

Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Geschäftskunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich nach Lieferung schriftlich gerügt hat und die Anzeige dieser Mängelrüge OUTDOORCHEF zugeht (§ 377 UGB).

Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

 

7.2 GARANTIE
Neben der gesetzlichen Gewährleistung gewährt OUTDOORCHEF Kunden beim Kauf eines OUTDOORCHEF-Produktes eine freiwillige Produktgarantie.

Die Garantiedauer und DOA-Bestimmungen (Definition nachfolgend) der einzelnen Produkte sind auf der OUTDOORCHEF Webseite unter www.outdoorchef.at kommuniziert und können jederzeit bei OUTDOORCHEF telefonisch angefragt werden.

Garantieanspruch
Garantieansprüche sind vom Kunden gegenüber OUTDOORCHEF unmittelbar nach deren Entdeckung, jedoch spätestens binnen 2 Monaten, schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Kaufbelegs geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von 2 Monaten (Rügefrist), sind sämtliche Garantieansprüche gegenüber der OUTDOORCHEF ausgeschlossen. Für offensichtliche, erkennbare und offene Mängel beginnt diese Rügefrist mit Erhalt des Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt nach Erhalt umgehend auf Mängel zu prüfen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung des Mangels an zu laufen.

Sofern das Produkt funktionsuntauglich gekauft wurde, d.h. nach dem Kauf nicht in Betrieb genommen werden kann (Dead on Arrival, "DOA“), muss der Kunde dies innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Kaufdatum unter Vorweisung der entsprechenden Garantiekarte oder des Kaufbelegs an OUTDOORCHEF retournieren. Das Produkt wird dem Kunden durch ein gleichwertiges oder vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF ersetzt. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen ab dem Kaufdatum wird kein Umtausch mehr vorgenommen, sondern eine Reparatur durchgeführt. Ausgenommen davon sind Marken und Produkte, bei welchen die DOA-Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Garantiefälle und Umfang
OUTDOORCHEF garantiert im Rahmen dieser Garantie, dass die Bestandteile des Produkts für die folgenden Zeiträume frei von Material- oder Verarbeitungsmängel sind. Die Garantie gilt ab Kaufdatum und wird in folgenden Fällen gewährt, sofern kein Ausschlusstatbestand vorliegt:

- 12 Jahre auf Edelstahl-Brenner*
- 12 Jahre auf alle Edelstahlteile*
- 12 Jahre auf Aluminiumdruckgussteile*
- 12 Jahre auf Edelstahl-Grillroste*
- 12 Jahre auf Keramik-Brenner*
- 5 Jahre auf die emaillierte Kugel (Unterteil und Deckel)*
- 5 Jahre auf emaillierten Gusseisenrost*
- Fehler der Emaillierung nur vor erstmaliger Benutzung
- 2 Jahre auf alle restlichen Herstellungs- / Materialfehler

*gilt nur bei Durchrosten/Durchbrennen für die Modelle Davos, Arosa, Lugano Evo, Dualchef; vom 6. bis zum 12. Jahr 50% auf Ersatzteilkosten für die emaillierte Kugel / Gusseisenrost (exklusive Transportkosten)

Nicht als Mangel gelten dabei für die Funktion unerhebliche Unebenheiten, Farbunterschiede der Emaillierung oder kleinere Fehlstellen wie produktionsbedingte Auflagepunkte am unteren Deckelrand oder an den Aufhängungen. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen ebenfalls weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar.

Bei einem Garantiefall kann OUTDOORCHEF nach eigenem Ermessen und Wahl die beschädigten oder mangelhaften Teile reparieren oder ersetzen oder das Produkt insgesamt austauschen. Bei einem Austausch ist OUTDOORCHEF berechtigt, nach eigenem Ermessen und Wahl dem Kunden ein vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF anzubieten, bspw. gegen ein Nachfolgemodell. Soweit durch einen Mangel die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt wird, kann dem Kunden statt der Reparatur oder des Austauschs/Ersatzes auch ein angemessener finanzieller Ausgleich angeboten werden.

Die Garantieleistung ist in jedem Fall limitiert auf den Wert des Kaufpreises des vom Kunden gekauften Produktes.

Garantieausschluss
Die Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

- Verbrauchsmaterialien, wie Lampen, Batterien, Verpackungen usw.
- Mängel, Defekte und Zustandsverschlechterungen verursacht durch Unfall, fälschlichen Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Nicht festziehen der Schraubverbindung Schlauch&Regler zu Grill inkl. Dichtheitsprüfung und/oder der Warnhinweise;
- Fettbrand;
- Umwelteinflüsse und extreme Wetterbedingungen/höhere Gewalt (Hagel, Blitzeinschläge, Wirbelstürme, Erdbeben, Tsunamis, Sturmfluten, Tornados, schwere Stürme, saurer Regen und weitere);
- Einwirkung von salzhaltiger Luft und/oder Chlorquellen wie z.B. Swimming-Pools und Whirlpools;
- unsachgemässe Veränderung;
- Zweckentfremdung;
- Vandalismus/mutwillige Beschädigung;
- fehlerhafte Montage;
- Nachlässigkeit;
- fehlende Pflege des Produkts/Nichtausführen der regelmässigen Wartung;
- Verunreinigungen und Schäden durch Insekten oder Spinnen (z.B. Brennerrohre);
- Schäden durch Nagetiere oder Marder (Schläuche und andere Teile);
- Schäden durch Verschleiss;
- Gewöhnlicher Verschleiss bei bestimmungsgemässem Gebrauch, insbesondere an allgemeinen Verschleissteilen wie Trichter, Flammdächer, Brenner, Thermometer, Zündung und Batterie, Elektrode, Zündkabel, Gasschlauch, Gasdruck-Regler, Heizelement, Reflektor, Alu-Schutzfolie, Grill- oder Kohlerost und -schale, Anzündrost sowie die Fettauffang- und Kohleschale;
- Kratzer;
- Dellen;
- Lackschäden;
- Beschichtungen;
- Korrosion und oberflächliche Rostbildung;
- Verfärbungen durch Hitzeeinwirkung;
- Schäden durch scheuernde und chemische Reinigungsmittel;
- Absplitterungen und Schäden auf porzellanbeschichteten Teilen und Komponenten (sofern der Fehler nicht nachweislich bereits vor erstmaliger Benutzung vorlag);
- Defekte und/oder Schäden, soweit diese durch Eingriffe oder Reparaturen von nicht durch OC autorisierte Service-Techniker oder durch Einbau von Ersatzteilen anderer Hersteller erfolgt sind;
- Defekte und/oder Schäden, welche beim Transport zum Käufer entstanden sind, sofern der Transport nicht von der Garantiegeberin veranlasst wurde;
- Defekte und/oder Schäden aufgrund von Abnutzung bei professionellem Gebrauch zu gewerblichen Zwecken (z.B. Einsatz in Hotellerie oder Gastronomie).

Die in dieser Garantievereinbarung genannten Garantiefälle und Haftungsausschlüsse sind abschliessend. OUTDOORCHEF verpflichtet sich in keinem Fall zu einer über diese Garantievereinbarung hinausgehende Gewährleistung, Garantie oder Haftung.

Garantieabwicklung
Im Garantiefall hat der Kunde sich umgehend an OUTDOORCHEF zu wenden. Der Kunde hat bei seiner Garantiemeldung folgende Informationen anzugeben und Belege einzureichen:
- Kaufquittung und Garantieschein;
- Produktname mit Serien- und Artikelnummer (zu finden auf Datensticker, der auf dem Produkt angebracht ist);
- Anschrift des Kunden;
- Beschreibung des Mangels.

Ohne diese Angaben und Belege ist eine Garantieabwicklung nicht möglich. Für die Dauer der Garantieabwicklung (Prüfung und eventuell Reparatur/Ersatz/Austausch) besteht gegen OUTDOORCHEF kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt oder eine sonstige Entschädigung. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantielaufzeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von OUTDOORCHEF über.

Der Kunde ist für den Transport des betreffenden Produktes an die Anschrift des von OUTDOORCHEF nach Anzeige des Garantiefalls bekannt gegebenen Servicecenters, das die Garantieprüfung vornimmt, verantwortlich und trägt auch die anfallenden Kosten. Rücksendungen aus dem OUTDOORCHEF Servicecenter werden ausschliesslich an Adressen in Österreich ausgeführt.


8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

OUTDOORCHEF haftet für jegliche Schäden des Kunden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen, Gesundheit und Leben oder im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

Die folgenden ergänzenden Haftungsbeschränkungen finden ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung:

Die Gesamthaftung von OUTDOORCHEF in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf EUR 500.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung der OUTDOORCHEF auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 125.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.


9. AFTER SALES

Innenersatzteile und gasführende Teile für Produkte werden nur an autorisierte anerkannte Servicestellen versendet.

Sofern auf Kundenwunsch das Produkt unrepariert zurückgesendet werden soll oder auf den Kostenvoranschlag nicht reagiert wird und kein Gewährleistungsfall vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies gilt auch für die Einsendung von Fremdprodukten.

Bei unberechtigten Gewährleistungs- oder Garantiefällen, welche auf einen Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen sind, kann der entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt werden.

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen mit Geschäftskunden Anwendung:
Auf ausgeführte Reparaturarbeiten sowie ersetzte Ersatzteile gewährt OUTDOORCHEF eine Gewährleistung von 6 Monaten.


10. FORCE MAJEURE / HÖHERE GEWALT

Wenn durch Einwirkungen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, Betriebsstörungen, Seuchen, oder ähnliche Umstände, vertragliche Verpflichtungen von OUTDOORCHEF nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist OUTDOORCHEF von ihrer Pflicht zur Leistung für die Dauer einer solchen Störung befreit. Der Beginn und Lauf jeglicher Fristen ist gehemmt und verlängern sich diese entsprechend.


11. INFORMATIONSPFLICHT

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung:

Der Kunde hat Beanstandungen von Abnehmern und Dritten, von welchen er Kenntnis erhält, in jedem Fall unverzüglich an OUTDOORCHEF weiterzuleiten.

12. HERAUSGABE VON UNTERLAGEN

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung:

Der Kunde gibt OUTDOORCHEF von dieser erhaltene Marketing-, Werbe- und sonstige Unterlagen auf erstes Verlangen unverzüglich heraus.

13. WERBEBEITRÄGE

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung:

Der Kunde hat sämtliche Werbeaktivitäten, welche von OUTDOORCHEF mitfinanziert werden, mit der Verkaufsleitung von OUTDOORCHEF vorab abzusprechen und genehmigen zu lassen und dafür zu sorgen, dass jene den jeweils aktuellen Design-Vorlagen (Corporate Design/Identity) des Produktes resp. der Produktmarke entsprechen. Ohne diese vorgängige Absprache und Genehmigung und ohne Vorlage von Belegexemplaren, kann OUTDOORCHEF keine Werbekosten-Zuschüsse auszahlen. Eine Auszahlung erfolgt gegen Rechnung des Kunden.

14. KEINE ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN

Diese Bestimmung findet ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen von OUTDOORCHEF mit Geschäftskunden und unter gleichzeitigem Vorbehalt anderslautender, individuell mit dem Geschäftskunden getroffener Vereinbarungen Anwendung:

Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte und die darauf angebrachten Marken, Namen, Logos oder Zeichen in irgendeiner Form zu verändern.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke ergibt.

16. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / STREITBEILEGUNG

Diese AGB und die zwischen OUTDOORCHEF und Kunden abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen unterstehen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).

Für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den von den Parteien abgeschlossenen Verträgen sind die Gerichte am Sitz von OUTDOORCHEF ausschließlich örtlich zuständig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt auch das Gericht in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers in Österreich liegt, als zuständig.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: webshop@outdoorchef.at


Stand: 01.03.2021
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